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   OLG Oldenburg, 13.02.1991 - 4 U 83/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6273
OLG Oldenburg, 13.02.1991 - 4 U 83/90 (https://dejure.org/1991,6273)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.02.1991 - 4 U 83/90 (https://dejure.org/1991,6273)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. Februar 1991 - 4 U 83/90 (https://dejure.org/1991,6273)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 842 BGB; § 252 BGB
    Sozialversicherter Arbeitnehmer; Berechnung des Erwerbsschadens; Modifierte Netto-Methode; Ersatz der Einkommenssteuer; Fälligkeit der Steuerschuld; Feststellungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialversicherter Arbeitnehmer; Berechnung des Erwerbsschadens; Modifierte Netto-Methode; Ersatz der Einkommenssteuer; Fälligkeit der Steuerschuld; Feststellungsanspruch

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.12.1989 - VI ZR 73/89

    Umfang des Verletztengeldes; Ersatz des Versichertenbeitrages zur

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.02.1991 - 4 U 83/90
    Dieser Rückerstattungsanspruch steht nicht etwa dem Sozialversicherungsträger zu (BGH, VersR 1990, 220, 221).

    Der Schädiger schuldet ihm deshalb insoweit auch keinen zusätzlichen Ersatz (so BGH, VersR 90, 220, 221).

  • BGH, 10.11.1987 - VI ZR 290/86

    Berücksichtigung von steuerlichen Vorteilen bei der Bemessung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.02.1991 - 4 U 83/90
    Der BGH hält eine Berechnung des Verdienstausfalls nach beiden Methoden für zulässig (vgl. NJW-RR 1988, 470 ).

    Die Steuerbefreiung der Leistung aus der gesetzlichen Unfall- und Krankenversicherung sowie der Arbeitslosenunterstützung ist dabei zu beachten (vgl. Geigel-Rixecker, der Haftpflichtprozess, 20. Aufl., 4. Kap. Rdn. 127; BGH, NJW-RR 1988, 470 ).

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